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| AGB |
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| Geschrieben von: Administrator | |||
| Dienstag, 01. Januar 2008 um 00:00 | |||
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von NUMBERLAND,
Annotation for english-speaking visitors § 1 Vertragsschluss und Vertragsinhalt 1.1 Vertragsgegenstand ist die Erbringung und Vergütung von dienstvertraglichen Leistungen und deren Vergütung. 1.2 Die Auftragserteilung durch den Kunden kann telefonisch, postalisch, per Fax, per Email oder formlos erfolgen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per Email. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin. 1.3. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von dem Inhalt des Kundenauftrages ab, so ist dies als Ablehnung des Kundenauftrages, verbunden mit einem neuen Angebot von NUMBERLAND anzusehen. 1.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen NUMBERLAND und dem Kunden.
§ 2 Durchführung der Leistungen durch NUMBERLAND 2.1 NUMBERLAND gewährt, dass die zu erbringenden Leistungen im wesentlichen den vertraglichen Vorgaben und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik entsprechen. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht. Für Mängel, die auf Veränderungen durch den Kunden zurückzuführen sind, haftet NUMBERLAND nicht. 2.2 NUMBERLAND wird die Leistungen in Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand und unter Berücksichtigung einer sinnvollen Durchführung der Tätigkeit entweder im Unternehmen des Kunden bzw. an dem vereinbarten Einsatzort oder aber in eigenen Geschäftsräumen von NUMBERLAND innerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbringen. 2.3 NUMBERLAND wird dem benannten Projektleiter des Kunden regelmäßig über den Fortgang des Beratungsauftrages berichten. 2.4 Sofern NUMBERLAND die Ergebnisse der vertragsgegenständlichen Leistungen schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Alle Berichte, Gutachten oder Ergebnisse von Untersuchungen werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erstattet. Davon abweichende mündliche Erklärungen und Auskünfte von NUMBERLAND bzw. deren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten sind demgegenüber unverbindlich.
§ 3 Pflichten des Kunden 3.1 Sofern die vertraglichen Leistungen beim Kunden erbracht werden, werden den Mitarbeitern von NUMBERLAND geeignete Arbeitsräume mit entsprechend ausgestatteten Arbeitsplätzen (wie Telefon, Telefax und Arbeitsplatzrechner) in ausreichender Anzahl kostenfrei zum Erbringen ihrer von diesem Vertrag erfassten Leistungen während der üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung gestellt, in denen auch Unterlagen wie Dokumentationen und Datenträger sicher gelagert werden können. 3.2 Der Kunde wird einen verantwortlichen Projektleiter und – gegebenenfalls – einen Stellvertreter als Ansprechpartner von NUMBERLAND für die gesamte Laufzeit des Auftrages benennen. 3.3 Zum Erbringen der Leistungen ist NUMBERLAND auf die Unterstützung und Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde wird NUMBERLAND daher alle erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen, die aus Sicht von NUMBERLAND zum Erbringen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen erforderlich sind. NUMBERLAND darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen ausgehen, außer soweit diese für sie erkennbar offensichtlich unvollständig, unrichtig oder nicht mehr aktuell sind. 3.4 NUMBERLAND verpflichtet sich, die eigenen Mitarbeiter sowie von ihr beauftragte Dritte entsprechend den Anforderungen des Projektes so zu koordinieren, dass die beauftragten Leistungen sowohl in qualitativer Hinsicht, als auch im Hinblick auf einen vereinbarten Terminplan erbracht werden können. 3.5 Der Kunde übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Projekt in unmittelbarem oder mittelbaren Verhältnis stehen. Er sorgt auch dafür, dass diese beim Erbringen ihrer Lieferungen und Leistungen gegenüber NUMBERLAND so kooperieren, dass NUMBERLAND nicht behindert oder beeinträchtigt wird.
§ 4 Unterbeauftragung von Dritten 4.1 NUMBERLAND ist berechtigt, die von diesem Vertrag erfassten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Im Falle der Einschaltung eines Dritten gewährleistet NUMBERLAND als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachten Leistungen des Dritten als Leistung von NUMBERLAND an.
§ 5 Vergütung und Zahlungsweise 5.1 Sofern die Höhe der Vergütung für bestimmte Leistungen nicht von NUMBERLAND genannt wurde, berechnet NUMBERLAND seine Vergütung auf Stundensatzbasis und nach Materialaufwand zu den von NUMBERLAND zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannt gegebenen Konditionen. Alle Leistungen von NUMBERLAND, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. 5.2 Grundsätzlich ist NUMBERLAND berechtigt, dem Kunden seine Leistungen nach Durchführung des Auftrages in Rechnung zu stellen. Der Auftrag ist durchgeführt, wenn NUMBERLAND seine Leistung vertragsgemäß erbracht hat. 5.3 Hat NUMBERLAND einzelne Leistungen im Rahmen eines Gesamtauftrages zu erbringen, so ist NUMBERLAND zu Teilleistungen berechtigt, wenn diese auch für sich genommen für den Kunden sinnvoll nutzbar sind. Die Regelung der Ziffer 2. gilt für Teilleistungen entsprechend. 5.4 Besteht der Gesamtauftrag aus Einzelleistungen, die für den Kunden nicht für sich genommen sinnvoll nutzbar sind, so ist NUMBERLAND berechtigt, nach dem Abschluss einzelner Projektabschnitte Abschlagszahlungen zu verlangen (z. B. fachliches Grundkonzept: 20%, DV-technisches Grundkonzept: 50%, Programmierung: 80%, Abnahme: 100%). 5.5 Alle veröffentlichten Preise sind Nettopreise. Sie beinhalten die zur Zeit der Auftragsdurchführung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %) nicht, es sei denn, NUMBERLAND erklärt ausdrücklich etwas anderes. 5.6 Der Abzug von Rabatten oder Skonti bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit NUMBERLAND.
§ 6 Gewährleistung 6.1 Etwaige offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Leistung und unter der konkreten Angabe der Erscheinungsformen gegenüber NUMBERLAND schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Kunde innerhalb von drei Werktagen nach deren Bekanntwerden schriftlich gegenüber NUMBERLAND anzuzeigen. Entsprechen die Leistungen von NUMBERLAND nicht den vertraglichen Vorgaben und wird deren Nutzungsmöglichkeit dadurch erheblich gemindert oder aufgehoben, so ist NUMBERLAND berechtigt und verpflichtet, den oder die Mangel auf eigene Kosten zu beheben. Scheitert die Nachbesserung, so ist der Kunde berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend des Mangels herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 6.2 Der Kunde hat NUMBERLAND, soweit erforderlich, bei der Nachbearbeitung zu unterstützen. Bei der Implementierung von Software hat der Kunde die gemahnte Leistungsstörung unter Angabe der für die Störungserkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde übergibt NUMBERLAND auf dessen Wunsch einen Datenträger mit dem betreffenden Programm sowie Aufzeichnungen, mit denen die vom Kunden gemahnten Störungen nachvollziehbar reproduziert werden können. Im Falle der Kündigung des Einzelvertrages hat NUMBERLAND Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. 6.3 Sollte der Kunde eine Leistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem fachlich geeigneten Dritten erstelltes Gutachten festgestellt werden. 6.4 Gewährleistungsansprüche gegen NUMBERLAND verjähren innerhalb von 12 Monaten, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem NUMBERLAND seine vertraglichen Leistungen erbracht hat.
§ 7 Nutzungsrechte 7.1 Sämtliche Rechte an den vom Kunden zur Vertragsdurchführung übergebenen einzelnen Inhalten verbleiben bei diesem. 7.2 NUMBERLAND räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des Projektes von NUMBERLAND gefertigten Arbeitsergebnisse - gleich welcher Art - ausschließlich für eigene, interne Zwecke zu verwenden; anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Partnern. 7.3 Wenn und soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen, verbleiben diese bei NUMBERLAND. Gleiches gilt ausnahmslos, soweit NUMBERLAND eigene Methoden, Ergebnisse, Programme/Software oder ähnlich schützbares Know-How einsetzt, hinsichtlich aller hiervon für NUMBERLAND bestehenden gewerblichen Schutzrechte. 7.4 NUMBERLAND hat das Recht, die vertragsgegenständlichen Ergebnisse mit seinen Namen, Marken oder sonstigen Zeichen zu versehen, soweit diese Ergebnisse mit einem Urheberrechts- und/oder Copyright-Vermerk verknüpft sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung von NUMBERLAND.
§ 8 Verschwiegenheitsklausel 8.1 NUMBERLAND ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Auftragsbearbeitung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für seine Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist NUMBERLAND verpflichtet, die zum Zwecke der Auftragsbearbeitung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an uns übergebenen Unterlagen, Dokumente, o.ä. an diesen zurückgesendet. 8.2 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit erlischt fünf Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung.
§ 9 Schutzrechte Dritter 9.1 Der Kunde haftet dafür, dass sämtliche zur Durchführung dieses Vertrages an NUMBERLAND übergebenen Materialien, Zahlen, Konzepte, Dokumente, Datenbankinhalte - und Strukturen und sonstige Inhalte, usw., frei sind von Schutzrechten Dritter, und/oder dass der Kunde berechtigt ist, die vorbezeichneten Gegenstände zur Durchführung dieses Vertrages zu nutzen. Dabei hat der Kunde auch zu beachten, dass die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden. Die Einbeziehung der vorbenannten, aus der Sphäre des Kunden stammenden Inhalte in den Vertragsgegenstand geschieht ausschließlich auf Gefahr des Kunden. 9.2 Bezüglich der vorbezeichneten, vom Kunden zur Vertragdurchführung übergebenen Inhalte hat der Kunde NUMBERLAND von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen NUMBERLAND im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend machen, freizustellen. Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung geltend macht. Für den Fall seines Verschuldens hat der Kunde sämtliche Schäden, die NUMBERLAND aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen und insbesondere die Kosten eienr rechtlich notwendigen Vertretung zu tragen. 9.3 Im Gegenzug übernimmt NUMBERLAND gegenüber dem Kunden die Haftung dafür, daß die von NUMBERLAND erbrachten Leistungen ebenfalls frei sind von Schutzrechten Dritter. Die Regelungen der Ziffer 2 gelten umgekehrt zu Gunsten des Kunden nach der Maßgabe von § 10. 9.4 Werden gegen eine der Vertragsparteien von dritter Seite Schutzrechte geltend gemacht, so sind die Parteien verpflichtet, sich jeweils unverzüglich schriftlich davon zu unterrichten. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht, von der Geltendmachung betroffene Inhalte zu entfernen oder so zu verändern, dass die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen ist. Werden diesbezüglich Änderungen von NUMBERLAND vorgenommen, dürfen diese die vertraglich vereinbarten Gestaltungen oder Funktionalitäten nur in einem für den Kunden zumutbarem Umfang beeinträchtigen.
§ 10 Haftungsbegrenzungen 10.1 NUMBERLAND haftet gegenüber dem Kunden uneingeschränkt nur für Körperschäden, für Schäden, die dem Kunden auf Grund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften entstehen, und für Schäden, die NUMBERLAND, dessen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und für die Verletzung von Kardinalpflichten aus diesem Vertrag. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf leichter Fahrlässigkeit der vorbezeichneten Personen beruhen, ist die Haftung von NUMBERLAND auf maximal das fünffache des Auftragswertes begrenzt. 10.2 NUMBERLAND haftet nicht dafür, dass mit Hilfe der vertragsgegenständlichen Leistungen bestimmte Erfolge erzielt werden können, es sei denn NUMBERLAND hat ausdrücklich und schriftlich erklärt, für einen bestimmten Erfolg einstehen zu wollen.
§ 11 Geltung der AGB-Rechtswahl - Gerichtsstand 11.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen NUMBERLAND und seinen Kunden gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von NUMBERLAND. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung, und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn NUMBERLAND der Einbeziehung der Kunden-AGB nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie durch NUMBERLAND schriftlich anerkannt sind. In diesen Fällen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend. 11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. 11.3 Sofern beide Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand der Sitz von NUMBERLAND.
§ 12 Aufrechnung 12.1 Gegenüber Forderungen von NUMBERLAND kann der Kunde grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die ihren Grund in einem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis haben. Mit anderen Forderungen kann der Kunde aufrechnen, wenn diese von NUMBERLAND anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung 13.1 Sollte eine der vorbenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag einschließlich der übrigen Bestimmungen bestehen. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.
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AGB


